Mit einer Entschuldigung der Amtsrichterin sowie dem Versuch einer gütlichen Einigung hat am Donnerstag der Zivilprozess um die Klage einer Beauty-Kundin gegen einen Kosmetiksalon begonnen. Die Klägerin will 3000 Euro Schmerzensgeld plus Erstattung von 620 Euro Behandlungskosten, weil ihre dunklen Augenringe durch das Beauty-Institut nicht aufgehellt, sondern sogar noch verdunkelt worden seien. Die Richterin hatte der Frau daher aufgegeben, ungeschminkt zum Prozess zu kommen. „Es tut mir leid, dass ich Ihnen das zumuten musste“, ließ sie die Klägerin wissen. Die war mit einer weit hoch gezogenen Atemschutzmaske zum Prozesstermin erschienen.
Amtsgericht Düsseldorf „Ich sehe immer krank aus“ – Klage wegen zu dunkler Augenringe erfolgreich
Düsseldorf · Weil die Ringe unter den Augen dunkler und trockener geworden sind, verklagte eine Frau ihr Kosmetikstudio. Vor Gericht wurde nun ein Vergleich geschlossen.
02.02.2024
, 06:00 Uhr