Amtsgericht Düsseldorf Mäuse in Altstadtlokal – Restaurantleiter muss Geldstrafe zahlen

Düsseldorf · (wuk) Gerade erst zum Betriebsleiter in einer Altstadt-Filiale einer Restaurantkette ernannt, konnte ein 42-Jähriger direkt wieder zumachen: Massiver Mäusebefall im Lokal sowie ekelerregende hygienische Zustände in rückwärtigen Betriebsräumen führten nach einer amtlichen Kontrolle Mitte 2021 dazu, dass das Lokal zunächst dicht gemacht werden musste.

Am Donnerstag saß der damals Verantwortliche wegen massiver Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften auf der Anklagebank beim Amtsgericht. Das verhängte gegen ihn eine Strafe von 30 Tagessätzen zu je 60 Euro, insgesamt 1800 Euro. „Die meisten Kritikpunkte sind unwiderlegbar“, sagte er. Davon gab es laut Kontrolleuren mehr als genug: „Schimmelähnliche Verunreinigungen“ hätten sich an vielen Geräten befunden, dazu reichlich Mäusekot und Kot von Fliegen, von Verunreinigungen (auch im Bodenbereich) Salatbar, Kühltheke, Unterbau des Tresens und am Geschirrspüler ganz zu schweigen. In einem Kühlschrank sei sogar Rost gefunden worden.