Ein 59-Jähriger aus Düsseldorf muss sich wegen einer tödlichen Messerattacke auf seine Mutter seit Mittwoch, 9. Oktober, vor dem Landgericht verantworten. Weil er psychisch krank und damit schuldunfähig ist, gibt es jedoch keine Anklage und keinen Prozess, sondern ein sogenanntes Sicherungsverfahren – mit dem Ziel, dass er wegen Gefährdung der Allgemeinheit längerfristig in die Psychiatrie eingewiesen wird.
Düsseldorfer vor Gericht „Ich wollte meine Mutter nicht töten“
Düsseldorf · Ein 59-Jähriger hat vor Gericht eingeräumt, seine Mutter im Wahn erstochen zu haben. Ins Gefängnis kommt er aber nicht.
11.10.2024
, 06:00 Uhr