Der Mann, der seit frühester Kindheit an einer sichtbaren Behinderung (Hydrocephalus) und deren Folgen leidet, hatte gegen den Bescheid jedoch Einspruch eingelegt – und damit am Mittwoch Erfolg: Eine Amtsrichterin hat das Verfahren gegen ihn eingestellt und auf jegliches Bußgeld verzichtet.
Prozess in Düsseldorf Kein Bußgeld wegen Maskenverstoßes fällig
Düsseldorf · Morgens um 6 ist die Welt für einen 55-jährigen Behinderten aus Itter eigentlich noch in Ordnung. Doch weil der Mann am 18. Februar vor seiner frühen Fahrt zur Arbeit innerhalb des Hauptbahnhofs seine chirurgische Corona-Maske nicht korrekt bis über die Nase gezogen hatte, sollte er laut städtischem Entscheid 150 Euro Buße plus 28 Euro Gebühren zahlen.
17.11.2022
, 06:00 Uhr