Prozess in Düsseldorf Kein Bußgeld wegen Maskenverstoßes fällig

Düsseldorf · Morgens um 6 ist die Welt für einen 55-jährigen Behinderten aus Itter eigentlich noch in Ordnung. Doch weil der Mann am 18. Februar vor seiner frühen Fahrt zur Arbeit innerhalb des Hauptbahnhofs seine chirurgische Corona-Maske nicht korrekt bis über die Nase gezogen hatte, sollte er laut städtischem Entscheid 150 Euro Buße plus 28 Euro Gebühren zahlen.

Der Mann, der seit frühester Kindheit an einer sichtbaren Behinderung (Hydrocephalus) und deren Folgen leidet, hatte gegen den Bescheid jedoch Einspruch eingelegt – und damit am Mittwoch Erfolg: Eine Amtsrichterin hat das Verfahren gegen ihn eingestellt und auf jegliches Bußgeld verzichtet.