(wuk) Für dreieinhalb Jahre muss ein Fitnesstrainer (46) nach einem Messerangriff in Wersten auf einen Bekannten in Haft. So hat das Landgericht entschieden, der Schuldspruch erging wegen gefährlicher Körperverletzung. Zu Prozessbeginn gab der Angeklagte, der sich bis dahin auf ein Alibi berufen hatte, zu, zur Tatzeit am Tatort gewesen zu sein. Allerdings bestritt er jede Tötungsabsicht, als er mit dem Bekannten (43) an dessen Auto in Streit geraten sei. Dem sind der Staatsanwalt und letztlich auch das Gericht gefolgt. Ursprünglich war die Anklage von einem heimtückischen Mordversuch ausgegangen.
Urteil in Düsseldorf Fitnesstrainer: Haftstrafe wegen Messerattacke
Düsseldorf · Ursprünglich war die Anklage von einem heimtückischen Mordversuch ausgegangen. Nun muss ein 46-Jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung für dreieinhalb Jahre nach einem Messerangriff in Wersten in Haft.
17.06.2021
, 06:00 Uhr