Ohne Aussicht auf Erfolg hat sich eine vierfache Mutter (39) beim Landgericht gegen eine Haftstrafe von vier Monaten gewehrt. Dazu war sie im März vom Amtsgericht verurteilt worden, weil sie ihre mütterlichen Pflichten Anfang 2021 sträflich vernachlässigt hatte. Über Stunden hinweg hatte sie nämlich einen damals zweijährigen Sohn ohne Aufsicht in ihrer Wohnung zurückgelassen, hatte derweil mit einer Freundin ein Trinkgelage gefeiert. Dieses Urteil hat das Landgericht in der Berufung im Kern bestätigt, hat den Protest der Mutter verworfen.
Landgericht Düsseldorf Kind vernachlässigt – Mutter muss ins Gefängnis
Düsseldoerf · Das Landgericht bestätigte ein erstes Urteil und sprach von „erhöhtem Maß an Verantwortungslosigkeit“.
02.07.2023
, 06:00 Uhr