Zu Prozessbeginn wies die Angeklagte das zurück. „Sie hat sich nicht strafbar gemacht“, erklärte ihr Anwalt. Aufopferungsvoll habe die Angeklagte die rund 22 Jahre ältere Dame von Anfang 2018 bis Anfang 2019 in deren Wohnung betreut, betonte der Anwalt. Dabei habe die Angeklagte „auf Abruf“ stets parat gestanden, habe Fußmassagen bei der Seniorin durchgeführt, im Treppenhaus auch „Mobilitätsübungen“ mit ihrem Schützling und obendrein unzählige Lymphdrainagen geleistet. Sogar an Wochenenden habe die Angeklagte die Seniorin stets umsorgt. Das ging sogar so weit, dass die Angeklagte für die betagte Dame angeblich „auf deren Wunsch“ regelmäßig Geld von deren Konto abgehoben habe.
Amtsgericht Düsseldorf Pflegerin einer alten Dame soll 57.000 Euro unterschlagen haben
Düsseldorf · (wuk) Mehr als vier Jahre nach ihrem Pflegeeinsatz bei einer zuletzt demenzkranken 92-jährigen Rentnerin muss sich eine Betreuerin (70) vor dem Amtsgericht verantworten. Die Anklage legt der Pflegekraft zur Last, sie habe rund ein Jahr lang heimlich das Konto der Seniorin geplündert, habe bei 76 Barabhebungen und zwei Überweisungen insgesamt mehr als 57 000 Euro für sich abgezweigt – und die alte Dame dadurch auch in die Gefahr gebracht, dass sie ihre Eigentumswohnung verlieren könnte.
08.09.2023
, 06:00 Uhr