(wuk) Den Unterschied zwischen schallenden Ohrfeigen und gezielten „Irritationsschlägen“ gegen den Kopf muss ein Amtsrichter herausfinden. Anlass ist ein Prozess gegen einen Polizisten (30) wegen Körperverletzung im Amt. Bei der Festnahme eines 19-Jährigen soll er in Zivil an einem Juniabend 2020 in Lörick einen von vier verdächtigen Männern verfolgt, ihm laut Anklage grundlos zwei wuchtige Ohrfeigen verpasst, ihm einen Riss im Trommelfell zugefügt haben. Vor Gericht bestätigte der Beamte diese Aktionen, gab sie als „notwendige“ und legale Maßnahmen aus, um den Widerstand des 19-Jährigen zu brechen.
Prozess in Düsseldorf Polizist wegen Schlägen vor Gericht
Düsseldorf · Vor Gericht sagte der Beamte, es habe sich lediglich um einen legalen „Irritationsschlag“ gehandelt.
31.03.2023
, 06:00 Uhr