(wuk) Frauen in Burkas als „wandelnde Müllsäcke“ zu bezeichnen, sollte einen 56-jährigen Frührentner 2450 Euro Strafe kosten. Doch gegen diese Verurteilung als Volksverhetzer zog er am Dienstag per Berufung vors Landgericht. Eigentlich habe er in einem Twitter-Text bloß kritisieren wollen, dass bodenlange, schwarze Burkas wie Müllsäcke aussehen würden. „Die Frauen, die darin stecken, habe ich nicht gemeint!“ Das Landgericht glaubte aber nicht an diese Darstellung und bestätigte die Strafe. Dagegen will sein Anwalt Revision beim Oberlandesgericht einlegen. Im Chat auf einer Internet-Plattform war der 56-Jährige im Januar 2013 von einer Nutzerin als Neonazi bezeichnet worden. Seine Antworten waren dann „nur eine Reaktion darauf“, so der Verteidiger. Der Angeklagte habe in seinen Folgetexten aber „nur das Gewand gemeint“, weil Frauen angeblich durch eine „fundamentalislamische Praxis gezwungen seien, solche Müllsäcke zu tragen“, so der Angeklagte. Er halte das für den Ausdruck einer „krassen Unterdrückung“. Doch sowohl die andere Chat-Nutzerin, als auch die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht waren überzeugt, dass er mit dem Müllsack-Vergleich jene Frauen „mit Unrat gleich gesetzt“ habe. „Das stört ihn massiv“, so sein Anwalt. Der Angeklagte führte weiter an: Jemanden als „wandelnde Vogelscheuche“ oder als „Litfaßsäule“ zu bezeichnen, würde ja auch nicht bedeuten, dass der innen aus Stroh bestehe oder sogar hohl sei. Das sei eine „untergeschobene Deutung“ – und vom Angeklagten höchstens „wenig bedacht“ und „ein wenig ungeschickt formuliert“ gewesen, ergänzte sein Verteidiger. Zumal der Frührentner bisher nicht vorbestraft war und seine Texte sogar als Plädoyer gegen jede Bevormundung von Frauen gemeint gewesen seien. Dem sind die Richter im Urteil aber nicht gefolgt, haben die Berufung des 56-Jährigen gegen die Geldstrafe von 70 Tagessätzen verworfen. In einem anderen Fall habe das Bundesverfassungsgericht längst entschieden, dass die Bezeichnung verschleierter Frauen als „verpacktes Vieh“ ebenfalls eine Volksverhetzung darstelle. Ob sich dieser Vergleich auf den Fall des Angeklagten übertragen lässt, will der Frührentner jetzt mit seinem Anwalt per Revision vom Düsseldorfer Oberlandesgericht prüfen lassen.
Prozess in Düsseldorf Angeklagter bezeichnete Frauen in Burkas als „wandelnde Müllsäcke“
Düsseldorf · Auf einer Internet-Plattform bezeichnete ein heute 56-Jähriger Frauen in Burkas als „wandelnde Müllsäcke“. Weil er eine Geldstrafe nicht akzeptieren wollte, zog er nun vor das Landgericht Düsseldorf. Seine Erklärungen glaubten die Richter nicht.
28.08.2024
, 06:00 Uhr