(mbo) Wegen eines Flugzeugtauschs musste eine alleinreisende Jugendliche auf dem Weg nach Düsseldorf kürzlich in Oslo bleiben. Kurz vor dem Boarding wurde ihr und rund 20 weiteren Personen der Einstieg ins Flugzeug verwehrt, da in der neuen Maschine weniger Sitzplätze vorhanden waren. Die erst 14-Jährige konnte erst am nächsten Tag in Düsseldorf landen – so beschrieb es ihre Mutter im Gespräch mit der Redaktion. Über die Rechte von Fluggästen bei Nichtbeförderung klären die Verbraucherzentrale NRW und das Luftfahrt-Bundesamt auf.
Düsseldorferin in Oslo zurückgelassen Diese Rechte haben Reisende, wenn sie nicht mitfliegen dürfen
Düsseldorf · Auf dem Weg nach Düsseldorf strandete eine 14-Jährige kürzlich am Flughafen in Oslo. Was bei Annullierungen oder Nichtbeförderung zu tun ist.
01.07.2023
, 06:00 Uhr