(wuk) Den Tränen nahe war eine 82-jährige Rentnerin bei ihrer allerersten Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht. Dort wurde ihr vorgeworfen, sie habe im Februar 2023 an der Sicherheitskontrolle im Flughafen kurz vor ihrem Abflug in den Urlaub den vergessenen Geldbeutel eines anderen Passagiers eingesteckt. Dieser Diebstahl sollte sie laut Strafbefehl 1600 Euro kosten, entsprechend 40 Tagessätzen. Doch die Seniorin legte Protest ein und versicherte, dass sie nichts mitgenommen habe. Zahlen muss sie trotzdem. Die Alltagssituation am Flugsteig C war auf Fotos dokumentiert, die der Gerichtsakte beilagen. Darauf war zu sehen, wie ein Passagier nach seiner Kontrolle eine Laptop-Tasche aus einer kleinen Plastikwanne nahm, seinen Geldbeutel mit 50 Euro in bar und etlichen Kreditkarten in dem Schälchen vergaß. Die nächste Passagierin war die Angeklagte. Sie legte laut Fotos ihre Jacke auf dieses Schälchen, nahm sie wieder an sich – und plötzlich war der vergessene Geldbeutel weg. „Ich habe da keine Erklärung dafür“, so die Rentnerin. Sie habe nichts herausgenommen außer ihrer Jacke. Mit ihrer Freundin war sie noch in ein Café gegangen und sah sich dort von Polizisten umringt. Die fragten nach der verschwundenen Börse, konnten bei der 82-Jährigen nichts finden. „Ich habe so etwas noch nie gemacht“, beteuerte die Seniorin. Tatsächlich ist der Geldbeutel nie wieder aufgetaucht, auch die Kreditkarten wurden nirgendwo benutzt. Die Seniorin gab an, vor einem Rätsel zu stehen. Der Richter merkte an, dass auf den Überwachungsfotos sonst keine anderen Personen zu sehen sind: „Da nähert sich niemand diesem Bereich.“ Also drohte der 82-Jährigen trotz ihrer Unschuldsbeteuerungen eine Bestätigung des Schuldspruchs samt Geldstrafe. Nur, weil sie bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, von 1200 Euro Rente lebt und die Beute mit 50 Euro in bar als „gering“ anzusehen sei, war der Richter bereit, das Verfahren gegen einzustellen – gegen eine Zahlung von 1500 Euro ans Kinderhospiz. Schwer seufzend nickte die Angeklagte schließlich, akzeptierte diese Lösung.
Prozess am Amtsgericht Düsseldorf 82-Jährige soll Portemonnaie unterschlagen haben
Düsseldorf · Im Alter von 82 Jahren landete eine Düsseldorfer Rentnerin das erste Mal in ihrem Leben auf der Anklagebank des Düsseldorfer Amtsgerichts. Ihr wurde vorgeworfen, ein von einem anderen Passagier liegen gelassenes Portemonnaie am Flughafen mitgenommen zu haben. Die Seniorin war den Tränen nahe.
20.06.2024
, 06:00 Uhr