Bei der Rheinbahn steht der Verdacht im Raum, dass Mitgliedern des Betriebsrates zu hohe Positionen und Gehälter zugestanden worden sind. Laut Betriebsverfassungsgesetz dürfen Betriebsräte „wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden“, auch im Hinblick auf die berufliche Entwicklung. Nun läuft nach Medieninformationen ein von der neuen Vorstandssprecherin Annette Grabbe eingeleiteter Aufarbeitungsprozess. So prüft die Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle, ob sich der Vorstand, also frühere Mitglieder, der Rheinbahn etwas zu Schulden kommen ließ. Für den Tatbestand der Untreue würde sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Bereits konkrete Folgen haben zudem zwei Mitglieder des Betriebsrates zu spüren bekommen.
Rechtsstreit bei der Rheinbahn Rheinbahn verklagt zwei Betriebsräte auf Gehaltsrückzahlungen
Düsseldorf · Zwei Betriebsräten ist das Gehalt gekürzt worden und sie wurden auf Rückzahlungen verklagt. Das Handeln des Vorstands wird untersucht.
09.01.2024
, 06:00 Uhr