(wuk) Notsituationen von Kundinnen schamlos auszunutzen und für eine Türöffnung bis zu 2355,71 Euro zu verlangen – dafür muss ein Ex-Schlüsseldienst-Mitarbeiter mehr als zwei Jahre in Haft. So hat jetzt das Landgericht entschieden. Ein erstes Urteil des Amtsgerichts von 2021 wurde damit im Kern bestätigt - trotz aller Bemühungen des nun 30-jährigen Angeklagten um eine Bewährungs-Chance. Immerhin: Ein weiteres Urteil eines auswärtigen Gerichts wegen ähnlicher Straftaten wurde in die Gesamtstrafe von 26 Monaten jetzt eingerechnet.
Wucher in Düsseldorf 2355 Euro für Schlüsseldienst verlangt – Haftstrafe
Düsseldorf · Ein Schlüsseldienst-Mitarbeiter berechnete bis zu 2355,72 Euro das Öffnen einer zugefallenen Tür oder einen neuen Schließzylinder. Einer beinahe blinden Frau hatte er sogar vorgelogen, ihre EC-Karte würde per Lesegerät nur mit 189 Euro belastet.
29.07.2023
, 06:00 Uhr