Nach Verzögerung Schönheitsarzt muss 29 500 Euro zahlen

Düsseldorf · Als er nach tödlichen Po-Operationen verurteilt wurde, hatte der 51-jährige Arzt der Familie eines der Opfer die Erstattung der Behandlungskosten und Schmerzensgeld versprochen – aber nicht bezahlt.

Im Strafprozess war der Arzt (hier im Gespräch mit seinem Verteidiger) zu einer Haftstrafe verurteilt worden.

Foto: dpa/David Young

(wuk) Versprochen ist versprochen – also muss ein Schönheitschirurg (51) der Mutter einer an OP-Folgen gestorbenen Patientin (20) jetzt 29 500 Euro zahlen. So hat am Montag eine Zivilkammer des Landgerichts auf Klage der Hinterbliebenen entschieden.