(wuk) Versprochen ist versprochen – also muss ein Schönheitschirurg (51) der Mutter einer an OP-Folgen gestorbenen Patientin (20) jetzt 29 500 Euro zahlen. So hat am Montag eine Zivilkammer des Landgerichts auf Klage der Hinterbliebenen entschieden.
Nach Verzögerung Schönheitsarzt muss 29 500 Euro zahlen
Düsseldorf · Als er nach tödlichen Po-Operationen verurteilt wurde, hatte der 51-jährige Arzt der Familie eines der Opfer die Erstattung der Behandlungskosten und Schmerzensgeld versprochen – aber nicht bezahlt.
29.11.2022
, 06:00 Uhr