(wuk) Das Land NRW wird für ein ausgefallenes Konzert von Schlager-Star Andrea Berg sowie für eine ebenfalls abgesagte Veranstaltungsreihe „Winter am Rhein“ in Düsseldorf keine Zahlungen an eine Veranstaltungsfirma leisten müssen. So hat jetzt das Verwaltungsgericht entschieden – und hat damit laut einer Gerichtssprecherin die Klage der Sylter Event-Agentur in vollem Umfang abgewiesen.
Urteil in Düsseldorf Staat soll für abgesagtes Andrea-Berg-Konzert zahlen - Urteil gefallen
Düsseldorf · Vor Gericht ging es auch um eine ausgefallene Veranstaltung mit Andrea Berg.
28.03.2024
, 06:00 Uhr