Verfahren gegen psychisch kranke Straftäter „Das ist eine der härtesten Sanktionen des deutschen Strafrechts“

Interview | Düsseldorf · Die Staatsanwälte sind zustängig für Sicherungsverfahren, aus denen teils psychiatrische Einweisungen folgen.

Markus Klein (l.) und Alexander Ofiarkiewicz betreuen als Staatsanwälte Verfahren mit psychisch kranken Tätern.

Foto: Anne Orthen

Er habe den Weltuntergang gesehen und sei nicht Herr seiner Sinne gewesen: Im Mai vergangenen Jahres erstach ein Mann aus Düsseldorf-Vennhausen seine Mutter im Wahn, im Herbst ordnete das Landgericht seine langfristige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Ist ein Täter psychisch krank und deshalb schuldunfähig, gibt es kein normales Strafverfahren, sondern ein sogenanntes Sicherungsverfahren. Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sind Markus Klein und Alexander Ofiarkiewicz für solche Fälle zuständig.