Licht-Installation am Rheinturm Prozess um den Rheinkometen

Düsseldorf. · Im Oktober ließ die Metro den Rheinturm leuchten – eine Urheberrechtsverletzung?

Der Rheinkomet von der LVA aus gesehen.

Foto: Manfred Voss

(wuk) Ist die Licht-Installation des sogenannten Rheinkometen am Rheinturm als Kunstwerk urhebergeschützt – und hat die Metro AG mit einer eigenen Licht-Show an zwei Abenden im Oktober diese Rechte womöglich verletzt? Das zu klären liegt nun bei einer Zivilkammer des Landgerichts, die am Mittwoch mit beiden Seiten mündlich verhandelt hat. Eine Entscheidung steht aber noch aus.