Er behauptete, sie habe ihm nach mehr als 60 Ehejahren an jenem Tag erstmals offenbart, dass die älteste Tochter des Paares „nicht von mir“ sei. Ursprünglich wegen heimtückischen Mordes angeklagt, erging der Schuldspruch gegen den 89-Jährigen jetzt wegen Totschlags. Der Staatsanwalt hatte sieben Jahre Gefängnis gefordert.
Tödliche Messerattacke auf Ehefrau 89-Jähriger muss für fünf Jahre ins Gefängnis
Düsseldorf · Nach dem gewaltsamen Tod seiner Ehefrau (82) in der gemeinsamen Wohnung in Rath ist ein 89-jähriger Rentner vom Landgericht zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte zu Prozessbeginn vor dem Schwurgericht zugegeben, seine Gattin an einem Novembermorgen 2023 mit 20 Messerstichen attackiert und tödlich verletzt zu haben.
18.04.2024
, 06:00 Uhr