Knapp zweieinhalb Jahre ist der Unfalltod von Wolfgang S. in Düsseldorf nun schon her, die gerichtliche Aufarbeitung aber ist immer noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat wohl erneut Rechtsmittel eingelegt. Es sei vorsorglich Revision eingelegt worden, heißt es dazu von einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Eine ausführliche Prüfung auf etwaige Rechtsfehler könne aber erst erfolgen, wenn das schriftliche Urteil vorliege. Werde danach an der Revision festgehalten, werde diese schriftlich begründet und die gesamte Akte an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Eine erneute Verhandlung würde dann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf stattfinden. Wie der Zeitrahmen dabei aussieht, konnte die Sprecherin nicht sagen.
Tödlicher Motorradunfall vor Gericht Sterbenden fotografiert – Staatsanwaltschaft legt Revision ein
Düsseldorf · Damit könnte das Verfahren vor dem Oberlandesgericht erneut aufgerollt werden. Zuletzt hatte das Landgericht Düsseldorf das Urteil gegen die Autofahrerin bestätigt.
18.12.2024
, 06:00 Uhr