Der Sturz eines Fahrradfahrers von der Theodor-Heuss-Brücke bleibt juristisch wohl ein tragischer Unfall. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen einen städtischen Mitarbeiter ermittelt, da die Brückengeländer zu niedrig waren. Das Verfahren ist aber nach mehrmonatigen Ermittlungen eingestellt worden, sagt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Grund dafür ist ein Gutachten, das mittlerweile vorliegt. Das Ergebnis: Es lasse sich nicht ausschließen, dass der Unfall nicht auch bei einem höheren Geländer so passiert wäre.
Unfall an der Theodor-Heuss-Brücke in Düsseldorf Ermittlungen nach Brückensturz sind eingestellt
Düsseldorf · Nach dem Sturz eines Pedelec-Fahrers von der Theodor-Heuss-Brücke hatte die Staatsanwaltschaft gegen einen städtischen Mitarbeiter ermittelt – die Brückengeländer waren zu niedrig. Nun sind die Ermittlungen beendet.
16.01.2024
, 06:00 Uhr