(Red) Die Strafsache 1 Ks 17/17 des Düsseldorfer Landgerichts wird am Donnerstagvormittag vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe überprüft. „Versuchter Mord“ steht auf dem Sitzungsplan, und auch sonst macht der BGH kein großes Aufhebens um den Termin. Denn die Bundesrichter haben nicht darüber zu befinden, ob ein heute 55 Jahre alter selbsternannter Sicherheitsberater und Privatdetektiv am 27. Juli 2000 einen Sprengstoffanschlag auf ausländische Sprachschüler verübt hat. Sie haben lediglich festzustellen, ob der Freispruch des Düsseldorfer Landgericht rechtens war.
20 Jahre nach dem Verbrechen BGH prüft Wehrhahn-Urteil
Flingern/Karlsruhe. · Am Donnerstag verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nicht über die Tat vor 20 Jahren. Sondern über den Freispruch für den einzigen Verdächtigen.
23.11.2020
, 06:00 Uhr