Rechtsstreit beim Autovermieter Sixt: Kündigungen sind unwirksam

Düsseldorf · Gleich drei fristlose Kündigungen hatte der Autovermieter gegen eine Mitarbeiterin ausgesprochen, die Hauptinitiatorin für eine Betriebsratswahl ist. Jetzt hat das Arbeitsgericht ein eindeutiges Urteil gefällt.

Mit diesem Plakat protestiert die Gewerkschaft Verdi in Anlehnung an eine Sixt-Werbung gegen das Unternehmen.

Foto: dpa/Arne Dedert

Die drei fristlosen und begleitend ordentlichen Kündigungen einer Mitarbeiterin von Sixt am Flughafen sind unwirksam. Das dürfte Signalwirkung für den Ausgang weiterer Kündigungsschutzklagen von zwei Kolleginnen haben, die ebenfalls einen ersten Betriebsrat beim Unternehmen gründen wollen.