Urteil in Düsseldorf Frührentnerin leugnet auf Twitter den Holocaust

Düsseldorf · Via Twitter soll eine Düsseldorferin die Schilderungen von Auschwitz-Überlebenden bei Anne Will kommentiert und dabei den Holocaust geleugnet haben. Gegen eine Geldstrafe wehrt sie sich nun vor dem Landgericht.

Die Berufung der Angeklagten vor dem Landgericht blieb erfolglos. Ihr Verteidiger hatte sogar für Freispruch plädiert.

Foto: dpa/Marcel Kusch

(wuk) Erfolglos hat sich eine Frührentnerin (55) am Freitag beim Landgericht gegen ihre Verurteilung wegen Volksverhetzung gewehrt. Nach einer TV-Sendung der Moderatorin Anne Will im Januar 2018 hatte sie via Twitter mehrfach Nachrichten zu Aussagen einer Auschwitz-Überlebenden verfasst, darin den Holocaust grundsätzlich geleugnet und sogar behauptet, „die SS war menschlich“. Dafür zu 4800 Euro Strafe verurteilt, hatte sie Berufung eingelegt und im Ergebnis sogar Glück gehabt: Der Forderung der Anklage nach einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe folgte das Gericht nicht.