Gebäude in Düsseldorf Besonderer Schutz für ein Quartier

Düsseldorf · Für das Quartier rund um die Dreifaltigkeitsstraße in Gerresheim hat die Bezirksvertretung 7 eine Erhaltungssatzung erlassen. Das heißt: Jegliche Veränderungen an den Gebäuden müssen fortan durch die Stadt genehmigt werden.

Die Gebäude rund um die Dreifaltigkeitsstraße (hier die Ottostraße) sollen dauerhaft geschützt und erhalten werden.

Die Gebäude rund um die Dreifaltigkeitsstraße (hier die Ottostraße) sollen dauerhaft geschützt und erhalten werden.

Foto: Marc Ingel

Es gibt so schöne alte Häuser in Düsseldorf, die sollten unbedingt erhalten, nicht verändert, für die Nachwelt gerettet werden. In Gerresheim trifft das zum Beispiel für die Gebäude an der Dreifaltigkeits-, der Otto-, Vereins- und der Hardenbergstraße zu. Das Ortsbild wird innerhalb dieser Insel vor allem von Häusern aus der Gründerzeit geprägt.