(kess) Sein Vorstrafenregister hat mehr als ein Dutzend Einträge, darunter mehrere kleinere Diebstahls- und Betrugsdelikte – trotzdem kommt ein 29-Jähriger nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf erneut um eine Haftstrafe herum. In einem Paradebeispiel für den Grundsatz, dass Resozialisierung das Hauptziel jedes Strafvollzugs ist, verurteilte das Gericht ihn am Donnerstag wegen Diebstahls und Geldfälschung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten und setzte diese zur Bewährung aus.
Falschgeldprozess in Düsseldorf „Ich bitte um Gnade, wirklich zum allerletzten Mal“
Düsseldorf · Erneut stand ein 29-Jähriger wegen Diebstahls vor Gericht. Warum die Strafe dennoch milde ausfällt.
10.01.2025
, 06:00 Uhr