(wuk) Um das Schicksal der dreijährigen Hündin „Krümel“ zu klären, musste eine Tierhalterin (40) am Mittwoch vors Amtsgericht. Hier wurde ihr Unterschlagung angelastet, weil sie „Krümel“ von deren krankem Herrchen in einer Notlage übernommen – und die Hündin trotz vielfacher Aufforderung nicht an ihn zurückgegeben habe. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, hielt sie der Anklage aber empört entgegen. Sie habe den kleinen Hund, der angeblich der Rasse „Prager Rattler“ angehört und sogar über einen adligen Züchternamen verfügt, nur aus Tierliebe umsorgt – und sei dafür dann vom Herrchen auch noch angezeigt worden. Ein Urteil konnte sich der Richter aber nicht bilden: Herrchen und „Krümel“ sind spurlos verschwunden.
Prozess in Düsseldorf Behielt Tierhalterin Hund zu Unrecht?
Düsseldorf · Eine Frau muss sich vor Gericht verantworten, weil sie einen Hund behalten haben soll, anstatt ihn seinem Halter zurückzugeben. Halter und Hund sind verschwunden.
03.03.2022
, 06:00 Uhr