NRW Gericht verbietet geschützten Radstreifen

Holthausen · Das Oberverwaltungsgericht hat der Klage eines Industrieunternehmens stattgegeben. Die Stadt habe ohne ausreichende Datengrundlage und Rücksicht auf die Anlieger gehandelt. Auch der markierte Radweg muss entfernt werden.

 An der Straße Am Trippelsberg sollte eigentlich ein geschützter Radfahrstreifen entstehen. Das ist nicht mehr erlaubt. Die Markierungen müssen entfernt werden.

An der Straße Am Trippelsberg sollte eigentlich ein geschützter Radfahrstreifen entstehen. Das ist nicht mehr erlaubt. Die Markierungen müssen entfernt werden.

Foto: RP/Dominik Schneider

Bis auf Weiteres wird es keinen geschützten Fahrradstreifen an der Straße Am Trippelsberg geben. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen und damit der Klage eines im Reisholzer Hafen ansässigen Industriebetriebes stattgegeben, welches durch den Radstreifen seinen Lieferverkehr behindert sah.