NRW Schuldspruch für Lehrerin nach Berufung bestätigt

Wittlaer · Die 61-Jährige hat laut Urteil fahrlässig den Tod einer Neunjährigen verursacht. Sie sieht sich jedoch schuldlos.

Nach dem tödlichen Unfall war die Anteilnahme groß.

Foto: Geilhausen

(wuk) Mit allen Mitteln – bis hin zu Vorwürfen gegen das kindliche Unfallopfer – hat sich eine Grundschullehrerin (61) beim Landgericht gegen ihre Schuld an einem tödlichen Unfall vom September 2017 in Wittlaer gesträubt. Doch letztlich blieben ihre Anstrengungen vergebens: Am Freitag hat eine Strafkammer die Berufung der Pädagogin zurückgewiesen und das Urteil des Amtsgerichts aus erster Instanz ausdrücklich bestätigt. Dort war die Lehrerin im August 2020 wegen fahrlässiger Tötung einer Schülerin zu neun Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden.