Entscheidung des Landgerichts Schützen zahlen 15 000 Euro an Kläger

Düsseldorf. · Gemietete Gegenstände, die dann gestohlen werden, muss man ersetzen. So einfach stellte sich für einen 34-jährigen Veranstaltungs-Fachmann seine Forderung gegen einen Schützenverein aus Derendorf dar.

Der Eingang des Land- und Amtsgerichts Düsseldorf (Symbolbild).

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Dass es nicht ganz so einfach ist, erfuhr er am Montag als Kläger vor dem Landgericht. Ersatz für Sound-Technik im Wert von fast 40 000 Euro wollte er dort von den Schützen einklagen. Im Ergebnis musste er sich mit 15 000 Euro zufriedengeben, die ihm von den Schützen angeboten wurden – wenn das Geld jetzt möglichst schnell gezahlt wird.