Künstlerstreit in Düsseldorf Leon Löwentraut verklagt Kollegen als Plagiator

Düsseldorf · Drei Werke des Künstlers will ein Maler „zu Übungszwecken“ kopiert haben. Pro Stück verlangt Leon Löwentraut nun 10.000 Euro von ihm.

Richterin Jutta von Gregory (M.) und ihre Kammer im Verfahren um unrechtmäßige Kopien von Löwentraut-Gemälden. Auf dem Gerichtsbildschirm ist links ein Original, rechts die zum Kauf angebotene Kopie zu sehen.

Richterin Jutta von Gregory (M.) und ihre Kammer im Verfahren um unrechtmäßige Kopien von Löwentraut-Gemälden. Auf dem Gerichtsbildschirm ist links ein Original, rechts die zum Kauf angebotene Kopie zu sehen.

Foto: Wulf Kannegießer

Wer ein Gemälde des Düsseldorfer Malers Leon Löwentraut nachmacht oder ein nachgemachtes Löwentraut-Motiv öffentlich anbietet und verkauft – der muss damit rechnen, wegen Verletzung des Urheberrechts vorm Landgericht zu landen. Das erfuhr am Mittwoch ein weit weniger bekannter Maler-Kollege Löwentrauts. Er hatte drei von dessen Motiven nachgeahmt, mit eigener Signatur versehen und angeboten. Dafür soll er laut Löwentraut-Klage jetzt als Plagiator 10 000 Euro pro Motiv zahlen. Und das Landgericht hielt das zu Prozessbeginn für vertretbar. Keiner der beteiligten Künstler war persönlich zum Prozessauftakt erschienen, denn tatsächlich liegt der Fall offenbar klar und kann auch ohne die Maler entschieden werden. Denn man muss Kunstwerke nicht „eins zu eins“ und in sämtlichen Details kopieren, um juristisch als Plagiator zu gelten. Darauf hat die Kammervorsitzende Richterin Jutta von Gregory hier gleich hingewiesen. Ohne „eigenschöpferische“ Leistung genügen auch „starke Annäherungen“ ans Original, um dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Der verklagte Maler hatte längst zugegeben, dass er ausdrücklich Motive des weitaus erfolgreicheren Kollegen zum Vorbild genommen habe. Angeblich nur zur Orientierung und „zu Übungszwecken“. Und signiert habe er die kopierten Bilder ja auch nur mit seinem eigenen Namen, habe die Marke „Löwentraut“ also gar nicht verwendet. Das schützt ihn laut Hinweis der Richterin nicht vor einer Zahlung wegen Verletzung des Urheberrechts. 4000 Euro hat der Plagiator bereits an Löwentraut gezahlt, seine drei veröffentlichten Plagiate aus dem Internet herausgenommen und sogar eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, wonach er solche Aktionen künftig nicht wiederholen werde. Doch als Kläger besteht Löwentraut auf weiteren 26 000 Euro, also auf insgesamt 10 000 Euro für jedes abgekupferte Bildmotiv. Ob ein solcher Preis angemessen ist, wollte die Anwältin des verklagten Maler-Kollegen durch allerlei Gegenargumente noch anzweifeln. Schließlich verkaufe Löwentraut angeblich auch Kopien einiger seiner Werke – und da sei für den Kopier-Kollegen ein Stückpreis von 10 000 Euro für jedes nachgemalte Motiv nicht gerade ein Schnäppchen.