Landgericht Fünf Jahre Haft für „Loverboy“

Düsseldorf · (wuk) Zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft hat das Landgericht einen 32-jährigen Gangster-Rapper verurteilt – und blieb unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagevertreter hatten eine Haftzeit von mehr als neun Jahren für den Mann verlangt, der nach der Loverboy-Masche mehrere Frauen umgarnt, dann aber in die Prostitution gezwungen, teils mit Waffengewalt vergewaltigt haben soll.

Nach vier Monaten Prozess kam es zum Urteil.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Ein Großteil dieser Vorwürfe, so das Landgericht, hätte „besser vorbereitet“ werden müssen. In der Konsequenz sah die Kammer keine Handhabe gegen den 32-Jährigen wegen Vergewaltigungen und Drogenhandels.