Prozess am Amtsgericht Düsseldorf Maklerin gilt als nicht schuldfähig

Düsseldorf · In einem zweiten Prozess gegen eine 48-Jährige wurde eine psychische Störung festgestellt.

Bei einer Immobilienmaklerin ist in einem neuen Prozess eine schwere psychische Störung festgestellt worden.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Sieben Jahre nach ihrem ersten Auftritt als Angeklagte vorm Amtsgericht ist bei einer 48-jährigen Immobilienmaklerin in einem neuen Prozess eine schwere psychische Störung festgestellt worden. Einst war sie verurteilt worden, weil sie aus Rache an ihrem Ex-Freund in Oberkassel mutwillig und mehrfach dessen geparkte Aston-Martin-Limousine gerammt hatte. Da sie danach als Folge dieses Zerwürfnisses einen Funktionsträger der Anwaltskammer schriftlich übel beleidigt haben soll, stand sie jetzt wieder vor Gericht. Diesmal befand ein Gutachter jedoch, dass die Frau wegen einer psychischen Störung absolut nicht schuldfähig sei. Die Richterin hat die 48-Jährige daraufhin freigesprochen.