Fast zehn Jahre lang konnte sich die Leiterin der Buchhaltung einer zahnärztlichen Abrechungsgesellschaft ungehindert aus der Kasse ihres Arbeitgebers bedienen. Rund 320.000 Euro hat die jetzt 57-jährige Buchhalterin zwischen 2008 und Herbst 2017 für sich abgezweigt. Am Mittwoch wurde sie nun wegen gewerbsmäßiger Untreue vom Landgericht mit zwei Jahren Bewährungsstrafe belegt. Die Staatsanwältin hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert.
Prozess in Düsseldorf Buchhalterin stiehlt vom Arbeitgeber und bekommt Bewährungsstrafe
Düsseldorf · Mit dem Geld finanzierte die Frau jahrelang teure Reisen und bezahlte Steuerschulden ihres Mannes. Die Gesamtsumme ergibt ein kleines Vermögen.
26.11.2020
, 06:00 Uhr