Grenzüberschreitung - und nie heilende Wunden Ex-Fußballstar Christoph Metzelder in Düsseldorf verurteilt

Düsseldorf · Am Ende gesteht der ehemalige Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder vor dem Düsseldorfer Gericht. Das Urteil ist am Donnerstag gefallen.

Christoph Metzelder steht in Düsseldorf vor Gericht

Foto: dpa/Federico Gambarini

Am Mittag gesteht Christoph Metzelder. Der ehemalige Fußball-Nationalspieler liest langsam das zweifellos vorbereitete Geständnis, stockt, schluchzt. Richterin Astrid Stammerjohann hatte zuvor die öffentliche Hauptverhandlung unterbrochen und in einem Rechtsgespräch mit den Prozessbeteiligten klargemacht, dass der angeklagte Ex-Fußballnationalspieler nicht damit rechnen könne, dass das Gericht eine „Rechtsbruchprovokation“ berücksichtige. Was heißen soll: Die Frau aus Hamburg, eine von dreien, denen Metzelder kinderpornografische Inhalte per Chat gesendet hatte, sieht das Gericht keinesfalls als Treiberin der Chats an. Für ein Geständnis avisiert die Richterin Metzelder zehn bis zwölf Monate auf Bewährung, kurz danach gesteht Metzelder tatsächlich. Er nimmt seine FFP2-Maske ab und sagt: Unabhängig von „einigen offenen Fragen bleibt meine tatsächliche Verantwortung“. Er habe sich lange mit seinem generellen Chatverhalten auseinandergesetzt. Er habe nur das an Material besessen, das er verschickt habe, habe frei zugänglichen Bilder aus dem Internet per Screenshot gesichert und „für Extremfantasien ausgetauscht“. Die „Faszination des Unaussprechlichen lag in einer gemeinsamen Grenzüberschreitung“. Es habe keine Übergriffe gegeben, das sei auch niemals geplant gewesen. Metzelder spricht von einer „ausschließlich digitalen Parallelwelt“. Dann sagt er: „Dennoch bleibt die Versendung. Neben der strafrechtlichen Bedeutung geht es hier um meine moralische Schuld.“ Und mit brüchiger Stimme fügt er an: „Ich akzeptiere die Strafe und bitte die Opfer um Vergebung. Ich weiß, dass ich eine Wunde hinterlasse, die möglicherweise niemals verheilen wird. Damit werde ich den Rest meines Lebens als Teil der Gesellschaft leben müssen.“