(wuk) Die Schuld an einem schweren Unfall auf einer Baustelle im September 2020 bleibt auch nach einem Strafprozess vor dem Amtsgericht ungeklärt. Zunächst war per Strafbefehl ein Kranfahrer (47) wegen fahrlässiger Körperverletzung mit 3000 Euro Strafe belegt worden, entsprechend 60 Tagessätzen. Beim Absetzen von zwei Paketen mit Bausteinen war die Ladung nämlich verrutscht und hatte den Unterschenkel eines ebenfalls 47-jährigen Bauarbeiters zerquetscht. Der Protest des Kranfahrers gegen Schuldspruch und Strafe hatte jetzt allerdings Erfolg: Am Mittwoch wurde er freigesprochen. Schon zu Prozessbeginn Anfang Juni hatte der Mann der Anklage heftig widersprochen. Was mit seinem Arbeitskollegen damals auf der Baustelle in der Innenstadt passiert war, sei tragisch und tue ihm auch sehr leid. Immerhin musste dem durch die umkippenden Bausteine verletzten Kollegen damals der linke Unterschenkel knapp unter dem Knie amputiert werden. Doch die Schuld sah der Kranführer nicht bei sich: Er habe das Doppelpaket damals zwar mit Hebebändern angehoben, um es zu versetzen. Laut Anklage habe er die Bausteine aber ohne Anweisung wieder herabgelassen, so dass sie an einer Palette aufgekantet wurden, die Ladung dadurch verrutschte und zuletzt auf das Bein des Kollegen am Boden kippte.
Nach Arbeitsunfall in Düsseldorf Amtsgericht spricht Kranführer frei
Düsseldorf · Ein Bauarbeiter verlor bei dem Unglück sein Bein.
15.06.2023
, 06:00 Uhr