Prozess in Düsseldorf Kein Bußgeld wegen Wunderkerzen fällig

Düsseldorf · (wuk) Mit Augenmaß hat eine Amtsrichterin den Bußgeldprozess gegen eine 56-Jährige beendet. Die Geschäftsfrau sollte laut Bezirksregierung 50 Euro Buße plus 28,50 Euro an Gebühren und Auslagen zahlen, weil sie Ende 2020 den Kauf von Wunderkerzen bei einem gewerblichen Einkauf nicht angemeldet hatte, damit gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen habe.

Normal große Wunderkerzen gelten als Pyrotechnik.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand