Die beiden von der Rheinbahn verklagten Betriebsräte schlagen mit eigenen Klagen gegen den Verkehrsbetrieb zurück. Aufgrund des Verdachts von unangemessen hohen und damit gesetzlich nicht zulässigen Gehältern hat sie der Vorstand gekürzt und Rückzahlungen gefordert. Ein betroffener Arbeitnehmervertreter besteht auf dem Rechtsweg auf Weiterzahlung des bis Dezember gezahlten Lohns. Auch Michael Pink, Vorsitzender des Betriebsrats und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, teilt auf Nachfrage mit, die Rheinbahn zu verklagen. Er war allein für 2020 auf Rückzahlung von 60 000 Euro verklagt und von Tarifgruppe 14 auf 10 herabgesetzt worden.
Rechtsstreit bei Verkehrsbetrieb Betriebsräte wehren sich mit eigenen Klagen gegen die Rheinbahn
Düsseldorf · Nach Gehaltskürzungen und Rückzahlungsforderungen geht es für die beiden betroffenen Betriebsräte um viel Geld. Jetzt stand der erste Gerichtstermin an.
24.01.2024
, 06:00 Uhr