Nicht jede Licht-Show, die den Rheinturm als Zentrum nutzt, lässt sich mit dem urheberrechtlich geschützten „Rheinkometen“ vergleichen oder verwechseln. Mit diesem Urteil hat eine Zivilkammer des Landgerichts der Metro AG alle Möglichkeiten eröffnet, den Rheinturm als Projektionsfläche und Mittelpunkt einer Licht-Show erstrahlen zu lassen. Die Klage der Rechtinhaber am „Rheinkometen“ gegen Aufführungen der Metro wurde abgewiesen. Der Streitwert liegt bei 70 000 Euro. Das Landgericht hat mit dieser Entscheidung zu Gunsten der Metro eine eigene Eil-Entscheidung vom Herbst 2020 widerrufen. Damals hatte die Stiftung DUS-illuminated als Rechte-Inhaber am „Rheinkometen“ per Einstweiliger Verfügung alle weiteren Licht-Aufführungen der Metro AG stoppen lassen. Denn viel zu ähnlich sei die Anfang Oktober an zwei Abenden gezeigte Licht-Show des Großhandelsunternehmens, also seien die Urheberrechte der DUS-illuminated am „Rheinkometen“ verletzt.
Landgericht Düsseldorf entscheidet Metro-Lichtinstallation ist keine Kopie
Düsseldorf · Die von der Metro gezeigte Lichtinstallation auf dem Rheinturm gilt nicht als Kopie des so genannten Rheinkometen. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden. Künstler Klaus Gendrung ist „entsetzt über das Urteil“.
14.01.2021
, 07:45 Uhr