Düsseldorfer Gericht verhängt Bußgeld Schulpflicht gilt trotz Ansteckungsangst

Düsseldorf · Die Mutter eines 15-Jährigen soll 180 Euro Bußgeld zahlen, urteilte das Amtsgericht. Doch die Frau will weiter kämpfen.

Inge L. mit einem früheren Bußgeldbescheid.

Foto: Anne Orthen (orth)/Anne Orthen (ort)

Das Amtsgericht hat die Mutter eines Schülers, der aus Sorge vor einer Infektion mit dem Coronavirus monatelang nicht in die Schule gegangen war, zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 180 Euro verurteilt. „Nach Einschätzung des Gerichts stellt unsere Entscheidung eine Verletzung der Schulpflicht dar“, sagte Inge L. (Name auf Wunsch geändert) am Donnerstag auf Anfrage. Die Mutter eines 15-jährigen Gymnasiasten schätzt das anders ein und will nun in die nächste Instanz gehen. „Ich hoffe auf ein anderes Urteil durch das Oberlandesgericht“, sagt die Düsseldorferin.