Nun ist es entschieden: Der Rat hat am Dienstagabend nach Abwägung der in den vergangenen Wochen eingegangenen rechtlichen Gutachten differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B beschlossen. Die Entscheidung des Rates entspreche dem ursprünglichen Verwaltungsvorschlag aus September 2024, betonte Kämmerer Martin Gentzsch.
Kämmerer erklärt Beschluss Grundsteuer: Ratinger Rat beschließt differenzierte Hebesätze
Ratingen · Die neuen Hebesätze: Grundsteuer A 312%, Grundsteuer B für Wohngrundstücke 450%, für Nicht-Wohngrundstücke 710%.
19.12.2024
, 06:00 Uhr