(magu) Dass der Angeklagte im Herbst 2015 in Häuser eingebrochen sein soll? Bislang gab es dafür nur Indizien – die hatten dem Gericht genügt, um den Haaner nach der Urteilsverkündung im Januar 2019 in Haft zu schicken. Es folgte die Revision, der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers – Neuverhandlung. Am vierten Verhandlungstag dieses Prozesses der Paukenschlag: Der Angeklagte hat die Einbrüche gestanden. Allerdings nicht alle, sondern nur drei der sechs Taten. In Haan selbst will er nicht mit eingestiegen sein in Häuser, von denen eines nur ein paar hundert Meter von seinem Wohnort entfernt lag. In diesem Verfahren war es nach der ersten Urteilsverkündung 2019 kurios weitergegangen – zumindest aus Sicht des Angeklagten. Er war bereits vor den jetzt angeklagten Taten in ein Haus eingebrochen in der Annahme, der Bewohner sei nicht zu Hause, um dann im Schlafzimmer von diesem überrascht zu werden.
Haan Angeklagter gesteht drei Einbrüche
Haan/Wuppertal · 34-jähriger Haaner steht im Mittelpunkt eines verwirrendes Falles.
29.03.2021
, 06:00 Uhr