Seit 1. August gilt das neue Selbstbestimmungsgesetz, welches das „Transsexuellengesetz“ ablöst und es Transmenschen in Deutschland deutlich erleichtert, beim Standesamt den eigenen Namens- und Geschlechtseintrag ändern zu lassen.
Gesetz 50 Anträge auf neuen Namens- und Geschlechtseintrag
Krefeld · Seit 1. August gilt das neue Selbstbestimmungsgesetz. Ab 1. November sind Änderungen möglich
20.10.2024
, 17:48 Uhr