Gesetz 50 Anträge auf neuen Namens- und Geschlechtseintrag

Krefeld · Seit 1. August gilt das neue Selbstbestimmungsgesetz. Ab 1. November sind Änderungen möglich

Seit 1. August ist es deutlich einfacher, den eigenen Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern zu lassen.

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Seit 1. August gilt das neue Selbstbestimmungsgesetz, welches das „Transsexuellengesetz“ ablöst und es Transmenschen in Deutschland deutlich erleichtert, beim Standesamt den eigenen Namens- und Geschlechtseintrag ändern zu lassen.