Verbrechen Angeklagter aus Krefeld soll sich Wunden selbst zugefügt haben

Krefeld · Im Fall der getöteten Frau vom Schinkenplatz sagte nun ein Rechtsmediziner vor dem Landgericht aus. Der Angeklagte soll sich demnach selbst verletzt haben.

Das Urteil der Justiz wegen des Tötungsdeliktes an einer zweifachen Mutter wird im April erwartet.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Im Todesfall der zweifachen Mutter, die in der Nacht zum 6. September 2024 in ihrer Wohnung am Schinkenplatz von ihrem Mann laut Anklage per Messerstich in den Brustkorb umgebracht worden sein soll, hat am Mittwoch nun ein Gerichtsmediziner vor der Strafkammer des Krefelder Landgerichtes ausgesagt. Der Vorgeladene schilderte detailliert seine Erkenntnisse der Obduktion. Der Leichnam der Frau habe eine 18 Zentimeter tiefe Wunde aufgewiesen. Der Mediziner nannte dies „fast einen Durchstich.“ Zwei Rippen, das Herz und die Lunge seien sehr betroffen gewesen. Die schwersten inneren Verletzungen hätten zu einem „erheblichen Blutverlust“ geführt. Todesflecken seien daher nur spärlich aufgetreten. In der linken Brusthöhle wie auch in den Atemwegen habe er Blut vorgefunden. Der Rechtsmediziner geht davon aus, dass die Getötete nach dem Stich „höchstens kurzfristig handlungsfähig gewesen ist.“