Strafbefehle rechtskräftig Brand des Affenhauses: Jetzt kommt es doch nicht zum Prozess

Krefeld · Die drei wegen fahrlässiger Brandstiftung beschuldigten Frauen akzeptieren die Strafbefehle.

  Etwa 50 Tiere starben bei dem verheerenden Brand des Affenhauses in der Neujahrsnacht.

 Etwa 50 Tiere starben bei dem verheerenden Brand des Affenhauses in der Neujahrsnacht.

Foto: dpa/Andreas Drabben

Es wäre ein Prozess mit großem Medieninteresse geworden, der schon bald am Amtsgericht Krefeld angestanden hätte: der Strafprozess um eine Verantwortlichkeit von drei Frauen für die Katastrophe um das Affentropenhaus im Krefelder Zoo. Ein Verhalten, dass in der zurückliegenden Silvesternacht dazu geführt hatte, dass das Haus in Brand geriet und etwa 50 Tiere, darunter acht Menschenaffen, qualvoll verendeten. Doch zu eben diesem Strafprozess wird es nun nicht kommen. Denn die drei Angeklagten nahmen ihre Einsprüche gegen die Strafbefehle zurück, mit denen Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Krefeld das Verfahren hatten abschließen wollen. Folge: Die Strafbefehle gelten und wirken nun wie rechtskräftige Urteile.