Lokalpolitik AfD verklagt Frank Meyer: Hat Krefelds OB die Neutralitätspflicht verletzt?

Krefeld · In der Februar-Sitzung des Rates wurden Rechtsextremismus und der Schutz von Migranten in Krefeld heiß diskutiert. Nun befasst sich das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit einzelnen Äußerungen und Begriffen wie zum Beispiel „Frechheit“ .

Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht worden.

Foto: dpa/Oliver Berg

Oberbürgermeister Frank Meyer (SPD) muss und wird sich einer politisch brisanten Klage erwehren. Wie am Freitag bekannt wurde, hat Martin Vincentz, Fraktionschef der AfD im Krefelder Stadtrat wie im NRW-Landtag die Klage gegen Meyer in dessen Funktion als Oberbürgermeister beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben. Der Vorwurf: Meyer habe seine Pflicht zur Neutralität und Sachlichkeit verletzt, als er zum Beispiel an einer Stelle Vincentz‘ Rede im Rat als „Frechheit“ bezeichnet habe. Am Freitag unterrichtete der OB alle Ratsfraktionen, Ratsgruppen und Einzelvertreter vorab per Mail darüber. In dem Schreiben kündigt der OB an: „Ich werde mich als Oberbürgermeister gegen die Klage verteidigen. Mit der Verteidigung wurde eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt.“ Er werden den Stadtrat über den Ausgang des Klageverfahrens unterrichten.