Die Forderung der Gastronomen nach klaren Vorgaben, unter welchen Umständen eine Wiedereröffnung der Biergärten möglich sein kann, ist verständlich, der Wunsch nach einer Perspektive für diesen Schritt umso mehr. Dabei schien diese mit den Bund-Länder-Beschlüssen vom 3. März erstmals in greifbarer Nähe, heißt es im Fünf-Stufen-Plan doch, dass frühestens ab dem 22. März die Außengastronomie wieder öffnen dürfe – bei einer Inzidenz unter 50 ohne, bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 jeweils mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest. Doch der Teufel steckt auch hier wie so oft im Detail. Frühestens heißt eben nicht, dass der Neustart am Montag garantiert ist, und so hat sich auch bei Krefelds Gastronomen keiner mit vollem Herzen an die Planung gewagt. Die Gefahr war zu groß, in Zeiten fehlender Einnahmen auch noch mit einem Bußgeld bestraft zu werden.
Kommentar Die Perspektive fehlt
Meinung · Den Wirten in der Stadt fehlen die Einnahmen, kurzfristige Öffnungen würden wohl mit Bußgeldern geahndet. Die Politik muss jetzt einen Weg aufzeigen, nur das hilft der Branche.
20.03.2021
, 08:00 Uhr