Richter folgt Strafmaß der Staatsanwaltschaft 23-jähriger Krefelder wegen Drogenhandel und Waffenbesitz verurteilt

Krefeld · Wer mit Drogen handelt, muss oft mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Besonders strafschärfend wirkt es sich aus, wenn man dabei noch Waffen besitzt, um die Drogen etwa gegen übergriffige Käufer zu verteidigen. Das musste jetzt ein 23-Jähriger vor dem Landgericht feststellen.

 Vor dem Landgericht in Krefeld musste sich am Donnerstag ein 23-Jähriger wegen Drogenhandel und Waffenbesitz verantworten.

Vor dem Landgericht in Krefeld musste sich am Donnerstag ein 23-Jähriger wegen Drogenhandel und Waffenbesitz verantworten.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Wer mit Drogen handelt, muss oft mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Besonders strafschärfend wirkt es sich aus, wenn man dabei noch Waffen besitzt, um die Drogen etwa gegen übergriffige Käufer zu verteidigen. Aus diesem Grund muss ein 23-jähriger Mann für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Das hat das Landgericht am Donnerstag entschieden. Er hatte im Januar und Februar aus seiner Wohnung am Nauenweg heraus nicht nur über 2,2 Kilogramm Cannabis verkauft, sondern hatte dabei auch immer ein Butterflymesser und einen Elektroschocker griffbereit, um seine Geschäfte abzusichern, wie es in der Anklage hieß.