Kunstmuseen Krefeld Einigung mit Erben: Campendonks „Wirtshaus“ darf in Krefeld bleiben

Krefeld · Campendonk-Bild: Rückgabe und Rückkauf der NS-Raubkunst für die Kunstmuseen Krefeld ist eine „gerechte und faire Lösung“. Gefördert unter anderem von der Kulturstiftung der Länder mit 166 666 Euro.

Oberbürgermeister Frank Meyer (v.l.) und Kulturministerin Ina Brandes mit Heinrich Campendonks Gemälde „Wirtshaus“.

Foto: Ja/Jochmann, Dirk (dj)

Die Kunstwelt blickte am Montagmorgen auf Krefeld. Es kommt nicht ganz so oft vor, dass durch eine gütliche Einigung NS-Raubkunst – in diesem Fall ein bedeutendes Gemälde des rheinischen Expressionismus – für die Sammlung eines Museums erhalten bleiben kann. Langwierige Verhandlungen und vor allem Provenienzforschungen, die zumeist im Hintergrund ablaufen, sind solchen Meldungen vorangestellt. So geschehen auch bei Heinrich Campendonks (1889-1957) Gemälde „Wirtshaus“ aus 1917, das sich seit 1948 in der Sammlung der Kunstmuseen Krefeld befunden hatte und zu seinen herausragenden Schöpfungen aus einer besonders spannenden ästhetischen Zwischen-Periode zu zählen ist. Es ist seinerzeit unter Druck in der NS-Zeit 1937 aus der Hand gegeben worden, gelangte nach dem Krieg über Umwege nach Krefeld. Informationen zur Provenienz lagen damals nicht vor.