Die Kunstwelt blickte am Montagmorgen auf Krefeld. Es kommt nicht ganz so oft vor, dass durch eine gütliche Einigung NS-Raubkunst – in diesem Fall ein bedeutendes Gemälde des rheinischen Expressionismus – für die Sammlung eines Museums erhalten bleiben kann. Langwierige Verhandlungen und vor allem Provenienzforschungen, die zumeist im Hintergrund ablaufen, sind solchen Meldungen vorangestellt. So geschehen auch bei Heinrich Campendonks (1889-1957) Gemälde „Wirtshaus“ aus 1917, das sich seit 1948 in der Sammlung der Kunstmuseen Krefeld befunden hatte und zu seinen herausragenden Schöpfungen aus einer besonders spannenden ästhetischen Zwischen-Periode zu zählen ist. Es ist seinerzeit unter Druck in der NS-Zeit 1937 aus der Hand gegeben worden, gelangte nach dem Krieg über Umwege nach Krefeld. Informationen zur Provenienz lagen damals nicht vor.
Kunstmuseen Krefeld Einigung mit Erben: Campendonks „Wirtshaus“ darf in Krefeld bleiben
Krefeld · Campendonk-Bild: Rückgabe und Rückkauf der NS-Raubkunst für die Kunstmuseen Krefeld ist eine „gerechte und faire Lösung“. Gefördert unter anderem von der Kulturstiftung der Länder mit 166 666 Euro.
13.01.2025
, 15:07 Uhr