Nun Landesarbeitsgericht Fall vor Gericht in Krefeld: Auto zerkratzt? Kollege mit Dashcam gefilmt

Krefeld · Vom Arbeitsgericht Krefeld ist jüngst die Klage eines städtischen Mitarbeiters abgewiesen worden. Es geht um ein zerkratztes Auto – nun gibt es eine Fortsetzung in Düsseldorf.

Mit einer Dashcam wie dieser will der Kläger seinen Schadensrechtsanspruch durchsetzen.

Foto: dpa/Wolfgang Kumm

Vom Arbeitsgericht Krefeld ist jüngst die Klage eines städtischen Mitarbeiters abgewiesen worden, der von einem Kollegen Schadensersatz fordert. Der Vorwurf: Er habe sein Auto mutwillig zerkratzt. Angegebener Schaden: 1725,62 Euro. Am Donnerstag findet das zivilrechtliche Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf eine Fortsetzung. In der Berufung will der Kläger erneut einen Schadensanspruch geltend machen. Dabei spielt eine Dashcam (eine Autokamera, die auf dem Armaturenbrett oder am Frontfenster installiert ist) eine zentrale Rolle.