Amtsgericht Freispruch — vier Jahre nach der Tat

64-Jähriger soll als Unfallzeuge bewusst gelogen haben.

Foto: Peter Steffen

Krefeld. Einen fast vier Jahre alten Fall hatte das Schöffengericht am Freitag zu verhandeln. Da war die Erinnerung vieler Zeugen natürlich nicht mehr allzu gut. Zeugenaussagen waren auch das Hauptthema der Verhandlung. Denn ein 64-jähriger Mönchengladbacher war wegen Meineids in Tateinheit mit versuchtem Betrug angeklagt. Letztlich konnte ihm der Vorwurf unter anderem wegen des vergangenen Zeitraums nicht mehr nachgewiesen werden. Der Mann wurde freigesprochen.

Der Angeklagte war am 9. April 2013 Zeuge eines Verkehrsunfalls auf der Wilhelmshofallee. Dabei wollte eine Frau aus einer Parklücke herausfahren und touchierte den Pkw einer die Straße entlangfahrenden Frau. Streit gab es darum, ob die Frau auf der Straße der Frau auf dem Parkplatz mittels Handzeichen bedeutet hatte, dass sie aus der Parklücke herausfahren könne.

Immerhin ging es um einen Schaden von mehr als 1500 Euro am Auto auf der Straße. Dieser Streit landete am 9. Oktober 2013 vor dem Amtsgericht Krefeld. Dort habe der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft ausgesagt, dass er gesehen habe, dass die Frau gewunken hat. Das Gericht ließ ihn daraufhin vereidigen, glaubte seiner Aussage aber trotzdem nicht und sprach der Frau auf der Straße die 1500 Euro zu.

Der Angeklagte soll der Frau, die aus der Parklücke kam, insofern nahegestanden haben, als dass er für ihren Ehemann als selbstständiger Buchhalter tätig war. Er habe eine Verurteilung mit seinem Meineid verhindern wollen. Im Prozess am Freitag schwieg er. Auch die anderen Zeugen konnten sich nicht mehr daran erinnern, ob nun gewunken wurde oder nicht.

Ein Meineid, auf den immerhin eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr steht, konnte ihm daher nicht nachgewiesen werden.

Der Mönchengladbacher verließ das Gericht vollständig rehabilitiert.